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GEZ langt auch unter der Sonnenbank zu
So richtig sicher ist man nirgends - selbst unter der Kunst-Höhensonne nicht. Sonnenstudios sollen Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, wenn ihre Kunden unter der Bank mit Musik berieselt werden.

Nichts ist umsonst. Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radio­empfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied jetzt das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher ober­halb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Laut­sprecher auch ausstellen. Der beklagte Südwestrundfunk forderte für die sieben Kabinenlaut­sprecher Rundfunkgebühren. Die bei dem Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte hingegen die Forderung des Beklagten als rechtmäßig.

Für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt würden. Um solche handele es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen des Sonnenstudios. Die Kunden könnten die Lautsprecher ein- und aus­schaltet und damit selbst darüber entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten.

 

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