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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Korch & Strietzel GbR, nachfolgend sattSONNE.net genannt, dankt für Ihre Bestellung, die unter ausschließlicher Geltung der für diesen Auftrag geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen werden.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt sattSONNE.net nur an, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. sattSONNE.net kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für die Verpackung und den Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das per Bestätigungsmail genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis vor der Lieferung zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen bei sattSonne.de die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
sattSonne.de behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. sattSonne.de ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn bergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber sattSONNE.net zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat sattSonne die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) sattSonne.de haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). sattSonne.de haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet sattSonne.de im übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von sattSONNE.net ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

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